So wirst du in 4 Schritten selbstständige Texterin

Du träumst von der Selbstständigkeit und hast schon immer gerne geschrieben? Dein Job engt dich ein und du willst mehr Freiheit? Selbst entscheiden, wann, mit wem und wie du arbeitest? Dann gehörst du zu den mutigen dieser Welt mit Feuer im Herzen!

Ich kenne das sehr gut. Bis ich den Schritt gewagt habe, sind ein paar Jahre vergangen. Und als es dann so weit war, fühlte ich mich völlig überfordert mit all den bürokratischen Dingen, die auf mich zukamen. Für mich war das Schlimmste daran, dass ich nicht wusste, bei wem ich mich wann melden muss und was dann passiert. Bloß nichts falsch machen, nichts vergessen, sich durch Unwissenheit strafbar machen und im Knast landen!

Okay, ganz so dramatisch war es nicht. ABER: Damit du es leichter hast, erfährst du in diesem Beitrag, was du tun musst, um dich als Texterin, Bloggerin oder Online Redakteurin selbstständig zu machen.

Wichtig vorab: Ich bin keine Juristin oder ähnliches, deswegen darf ich nur meine eigenen Erfahrungen und meinen eigenen Wissensstand wiedergeben und nicht rechtlich beraten. Tiefergehende Fragen zu diesem Thema musst du immer mit Fachleuten besprechen.

1. Freiberufliche Tätigkeit melden

Als reine Texterin gehörst du normalerweise nicht zu den Gewerbetreibenden. Das bedeutet: Du musst kein Gewerbe anmelden. Du bist eine Freiberuflerin! Das Schreiben fällt in die Kategorie „schriftstellerische Tätigkeit“.

Die Abgrenzung zum Gewerbe ist nicht immer ganz eindeutig; schlussendlich entscheidet das Finanzamt, ob es die Anmeldung als freien Beruf anerkennt.

Gegenüber dem Finanzamt hast du eine Meldepflicht. Ein formloses Schreiben an deine zuständige Finanzbehörde (Ort der zukünftigen Betriebsstätte) reicht aus. Du kannst dich innerhalb von vier Wochen nach Beginn der Tätigkeit melden.

Schreiben an das Finanzamt

Das formlose Schreiben sollte folgende Informationen enthalten:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Kontaktdaten
  • genaues Datum, an dem die freiberufliche Tätigkeit begonnen wird
  • kurze Tätigkeitsbeschreibung
  • Nachweis zur fachlichen Eignung
  • Steuer-Identifikationsnummer

Beispieltext:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem [Datum] werde ich die freiberufliche Tätigkeit als [Berufsbezeichnung] aufnehmen. Geplant ist [Tätigkeitsbeschreibung].
 
Bitte senden Sie mir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung und meine persönliche Identifikationsnummer zu./
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung sowie den Nachweis zur fachlichen Eignung finden Sie anbei.
 
Meine bisherige Steuernummer lautet: [Steuernummer]
 
Mit freundlichen Grüßen
[Wortakrobatin]

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Das Finanzamt meldet sich bei dir und schickt einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Du erhältst außerdem deine Steuernummer, die du auf Rechnungen an deine Kund:innen verwendest. Den Fragebogen füllst du möglichst schnell aus und schickst ihn wieder zurück. Ich habe von Anfang an einen Steuerberater mit ins Boot geholt. Das macht es wesentlich entspannter!

Du kannst den Frageboten direkt mitsenden. HIER kannst du unter „Formularcenter“  (links darauf klicken) in das Suchfeld (oben rechts) „001“ eingeben und den Treffer „001 – Fragebogen zur steuerlichen Erfassung / …“ auswählen und ausfüllen.

formular steuerliche Erfassung

Der Vorteil: Im Anschreiben kannst du auf die Steuernummer und die Beschreibung der Tätigkeit verzichten. Diese Informationen werden bereits im Formular abgefragt. Du beschleunigst außerdem den Anmeldeprozess.

Bist du unsicher, wie du das Formular ausfüllen muss, hast du 3 Möglichkeiten:

1. Einfach machen. Wenn etwas falsch ist, wird sich schon einer melden.
2. Beim Finanzamt anrufen oder vorbeischauen und nachfragen.
3. Einen Steuerberater suchen, der dich bei deiner Selbstständigkeit begleitet.

Nachweis zur fachlichen Eignung

Der Nachweis zur fachlichen Eignung dient dazu, deine Fähigkeiten als Texterin zu bestätigen. Die Berufsbezeichnung „Texterin“ und ähnliches ist in Deutschland nicht geschützt. Um das Finanzamt von deiner Qualifikation zu überzeugen, benötigst du also eine Bestätigung.

Folgendes kannst du mitschicken:

  • Teilnahmebescheinigungen für Fortbildungen in diesem Bereich
  • ein Arbeitszeugnis, in dem du als Texterin tätig warst oder viel mit dem Texten zu tun hattest
  • ein Ausbildungszeugnis (Berufsakademie, Universität etc.)

2. Krankenversicherung

Als Künstlerin und Publizistin bist du weiterhin krankenversicherungspflichtig. Du hast die Möglichkeit, dich bei der Künstlersozialkasse anzumelden. Der Vorteil für dich: Du trägst nur die halben Kosten. Die andere Hälfte wird für dich übernommen.

Du kannst dich auch privat versichern lassen oder bei deiner alten, gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Du musst dich aktiv möglichst bald nach dem Start deiner freiberuflichen Tätigkeit als freiwillig versichert melden.

3. Geschäftskonto

Du bist nicht verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Es ergibt allerdings Sinn, private und geschäftliche Geldströme voneinander zu trennen.

Ob du dein privates Konto geschäftlich nutzen darfst, musst du in den Geschäftsbedingungen prüfen. Informiere dich am besten über spezielle Angebote für Freiberufler.

4. Versicherungen

Welche Versicherungen für dich sinnvoll sind, kann ich nicht sagen, das ist sehr individuell.

Ob Berufsunfähigkeits-, Sach- oder Rechtsschutzversicherung – prüfe, was für dich wichtig ist.

Als Selbstständige solltest du ein besonderes Augenmerk auf deine Rentenabsicherung legen. Lass dich zu Versicherungen umfassend beraten oder nimm dir genügen Zeit, dich gründlich zu informieren.

Nebenberuflich freiberuflich

Willst du langsam beginnen und neben deinem Brotjob mit dem Texten anfangen, gibt es ein paar andere Dinge zu beachten.

1. Du darfst nur eine bestimmte Stundenzahl pro Woche nebenberuflich tätig sein.
2. Mindestens 50 % deines Einkommens erhältst du aus deinem sozialversicherungspflichtigen Hauptberuf. Trifft das nicht zu, bist du mit deiner nebenberuflichen Tätigkeit versicherungspflichtig und musst im schlimmsten Fall doppelt Beiträge zahlen.
3. Der Anmeldeprozess ist identisch: ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt.
4. Die Anmeldung zur Sozialversicherung entfällt.
5. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, deinem Arbeitgeber eine nebenberufliche Tätigkeit zu melden. AUSSER: Es wird im Arbeitsvertrag anders geregelt oder du wirst durch die Tätigkeit zum Wettbewerber.

Hier findest du weiterführende Infos zur Existenzgründung durch freie Berufe.

Zusammenfassung

1. Meldung an das Finanzamt: Ein formloses Schreiben reicht aus.

2. Krankenversicherung: Vergleiche und wähle ob Künstlersozialkasse, gesetzlich oder privat.

3. Geschäftskonto: Prüfe, ob du dein privates nutzen darfst oder informiere dich über Alternativen.

4. Versicherungen: Informiere dich und prüfe, was dir wichtig ist.

5. Sonderfall: Nebenruflich freiberuflich.




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